Die
Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung
vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den
Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt
worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich
nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter
versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den
Beklagten geltend macht.
Erstberatung
Bei Verbrauchern belaufen sich die Kosten für
eine Erstberatung auf höchstens 190€ zzgl. MwSt. Sollten sich
nach der Erstberatung außergerichtliche Tätigkeiten oder ein
Prozess anschließen, wird die Erstberatungsvergütung auf die
weiteren Gebühren angerechnet.
Gebührenrechner
Für einen ersten Eindruck der anfallenden Kosten und Gebühren können Sie den Gebührenrechner nutzen. Je nach Fallgestaltung können sich jedoch im konkreten Fall andere Gebühren ergeben.
Vergütungsvereinbarung
Insbesondere für Dauermandate bieten wir auch
Vergütungsvereinbarungen auf Basis eines Stundenhonorars oder als
Pauschale an.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir
als Service an, die entsprechende Deckungsanfrage sowie die Abrechnung
mit Ihrer Versicherung abzuwickeln.
Beratungshilfe / Prozeßkostenhilfe
Sofern sie persönlich und wirtschaftlich nicht in
der Lage sind, die Kosten für eine Erstberatung oder
außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit aufzubringen,
so können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen
Berechtigungschein Beratungshilfe erhalten. Gegen Vorlage des
Berechtigungsscheins berechnen wir Ihnen lediglich 15€. Sollte ein
Prozess erforderlich sein, so beanttragen wir für Sie
Prozeßkostenhilfe.
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